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Unternehmen wollen ihre Leute zurück ins Büro holen
Zwar will jedes vierte Unternehmen (23 Prozent), das in der Pandemie auf Homeoffice setzt, die getroffenen Massnahmen auch danach beibehalten, und weitere 4 Prozent möchten sie sogar ausweiten. 45 Prozent wollen die Massnahmen aber teilweise zurücknehmen, weitere 27 Prozent wollen künftig kein Homeoffice mehr ermöglichen. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von mehr als 600 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Durchgeführt wurde die Umfrage kurz vor der Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht, die der Bundestag bereits verabschiedet hat und über die heute der Bundesrat abschließend entscheidet. „Die weit überwiegende Mehrheit der Unternehmen hat in der Pandemie Verantwortung übernommen und Beschäftigte ins Homeoffice geschickt, um Kontakte zu begrenzen und das Infektionsgeschehen zu verlangsamen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Statt gesetzlicher Pflichten sollten jetzt wirksame Anreizsysteme für Beschäftigte und Arbeitgeber entwickelt werden.“
Bitkom rechnet damit, dass der Trend zu mobilem Arbeiten anhält. Berg: „Die Corona-Krise hat eine Entwicklung angestossen, die nicht mehr zurückzudrehen ist. Die Mehrheit der Berufstätigen und viele Arbeitgeber haben überwiegend positive Erfahrungen mit Homeoffice gemacht. Unabhängig von Zeit und Ort zu arbeiten, wird das neue Normal in der Arbeitswelt definieren.“ Gleichzeitig muss es für die Unternehmen unkompliziert möglich sein, einzelne Beschäftigte und ganze Teams an ihre Arbeitsplätze zu rufen. Und so lehnt Bitkom ein generelles Recht auf Homeoffice ab. „Die Entscheidung über die Arbeitsform sollte prinzipiell bei den Arbeitsgebern verbleiben. Wir schlagen stattdessen unter anderem steuerliche Anreize für Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor“, sagt Berg. „Wer im Homeoffice arbeitet, leistet nicht nur einen aktiven Beitrag im Kampf gegen die Pandemie, sondern auch gegen den Klimawandel. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten die hierdurch entstehenden Kosten pauschal bis zu einer Höhe von 1250 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen können, und zwar unabhängig vom Vorhandensein eines Arbeitszimmers. “