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Die Geschäfte müssen am 1. März öffnen können
Der Schweizer Detailhandel will Hand bieten, um mit zielführenden Massnahmen die Öffnung des Non-Food Detailhandels zu ermöglichen. Damit wird der sich entspannenden epidemiologischen Lage Rechnung getragen. Dazu wird weiterhin auf die Schutzkonzepte gebaut, da diese evidenzbasiert vor Ansteckungen schützen. Der Schutz der Mitarbeitenden und das sichere Einkaufen stehen seit Beginn der Pandemie im Zentrum der zielführenden Bemühungen der Swiss Retail Federation und des Detailhandels. Neuste Studien von Februar 2021 aus Deutschland bestätigen evidenzbasiert, was wir aus eigenen Beobachtungen und Stichproben wissen: Bei der Arbeit im Detailhandel kommt es nicht zu einer erhöhten Infektionsgefährdung durch das SARS-CoV-2-Virus. Eine gemeinsame Untersuchung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, dass gute Schutzmassnahmen im Detailhandel genügen, um einen effektiven Schutz der Beschäftigten vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies gilt umso mehr für Kunden und KundInnen, die sich über kürzere Zeit und viel dynamischer im Laden aufhalten. Die Läden sind keine Ansteckungsorte und rangierten daher auch nicht auf Aufstellungen des Bundes oder der Kantone. Dieser Logik folgend regt die Swiss Retail an, die bestehenden Schutzkonzepte im Hinblick auf eine Öffnung noch weiter zielorientiert zu verschärfen, um Kundenkontakte bzw. deren Intensität zu reduzieren. Dazu schlägt der Schweizer Detailhandelsverband eine Reihe von Massnahmen vor, die es erlauben den Detailhandel wieder zu öffnen, ohne ein epidemiologisches Risiko einzugehen.
Zielorientierte Verschärfung der Schutzkonzepte
Um die Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen, sollen den Mitarbeitenden FFP2-Masken oder chirurgische Masken mit Filterleistung EN 14683 zur Verfügung gestellt werden. Es soll den Mitarbeitenden überlassen werden, welchen Typ Maske sie tragen wollen oder können. Die Swiss Retail schlägt weiter vor, dass Menschenansammlungen in und unmittelbar vor Läden vermieden werden und aufzulösen sind. Gruppen von Leuten, die sich vor oder in den Läden, treffen, statt zielgerichtet einzukaufen, sollen ebenfalls aufgelöst werden müssen. Weiter zeigt sich der Detailhandel bereit die Kundenanzahl für Non-Food-Läden über 1500 qm auf 25 qm pro Person weiter zu beschränken, gleichzeitig sollen die Öffnungszeiten durch die Kundschaft voll ausgenützt werden. Die Verteilung der Kundschaft auf die Öffnungszeiten ist daher weiterhin zu propagieren (über Durchsagen und Information). Dies impliziert wiederum, dass die Öffnungszeiten eher auszuweiten als einzuschränken sind. Als Empfehlung, um die Anzahl Kontaktpunkte zu reduzieren, propagiert die Swiss Retail, dass nur noch eine erwachsene Person pro Haushalt gleichzeitig einkaufen soll. Diese Regel soll neu für alle Formate gelten, also auch für den Food Bereich. Da die Einkaufsgänge zum Food-Einkauf wiederkehrend sind, kann man dadurch die Mobilität und die Kontaktpunkte deutlich reduzieren. Als letzte Massnahme ist ein regelmässiges Lüften der Läden über die Zugänge sicherzustellen, um die Verbreitung durch Aerosole zu vermeiden.
Die Schmerzgrenze ist überschritten
Eine Öffnung des Detailhandels am 1. März ist zwingend notwendig, die Schmerzgrenze im Non-Food Detailhandel ist erreicht. Die Non-Food Detailhändler haben bereits im ersten Lockdown im Frühling 2020 den grössten Teil der anfallenden Fixkosten – bis auf die Erleichterungen bei den Personalkosten durch die Kurzarbeitsentschädigungen – selbst getragen. Der Bund könnte eine Verlängerung auch nicht adäquat finanzieren. Eine Weiterführung des Lockdowns wird dem Schweizer Non-Food Detailhandel irreparablen Schaden zufügen und viele Arbeitsplätze kosten.
Der aktuelle Lockdown bedeutet für den Schweizer Non-Food Detailhandel folgendes:
- Schweizweit sind über 10'000 Geschäfte durch den Bund geschlossen.
- Der Umsatzausfall für die Branche beziffert sich auf CHF 800 Millionen pro Woche.
- Die 6 Wochen Lockdown (bis Ende Februar 2021) bedeuten für den Detailhandel einen massiven Umsatzverlust von rund CHF 4.8 Milliarden. Eine Verlängerung wäre für Non-Food Unternehmen desaströs.
- Unzählige Mitarbeitende sind wieder in Kurzarbeit und deren Aussichten sind durch Unsicherheiten gekennzeichnet.
- Der Detailhandel musste bislang weitestgehend die trotz Schliessung anfallenden Fixkosten selber ausfinanzieren. Für filialisierte Unternehmen greift die Härtefall-VO (auch die erneut in die Konsultation geschickte) viel zu kurz.
- Die wirtschaftlichen Perspektiven werden durch die staatlich verordnete Schliessung beschnitten. Durch diese verordneten Schliessungen wird aktive Strukturpolitik zugunsten von Online- und gewissen anderen Playern betrieben, was wir entschieden verurteilen.
- Eine adäquate Finanzierung einer Verlängerung durch den Bund, angesichts der riesigen Umsatzausfälle im Detailhandel, wäre nicht möglich.
- Die Verantwortlichkeiten für weitere Entschädigungen müssen abgeklärt werden.
Aufgrund der oben genannten Punkte wird eine Verlängerung des Lockdowns einschneidende Folgen für den Schweizer Detailhandel, als grössten privaten Arbeitgeber der Schweiz (310'000 Stellen) haben, mit unabsehbaren volkswirtschaftlichen Folgen für die gesamte Schweizer Wirtschaft.