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Einkaufstourismus: Wertfreigrenze wird auf 150 Franken gesenkt
Ab 2025 dürfen Waren zum privaten Gebrauch von Reisenden nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei eingeführt werden. Ist der Gesamtwert pro Person höher, muss auf den eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden. Das schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung.
Damit erfüllt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Anliegen einer Motion der FK-N (19.3975 «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs») und zweier Standesinitiativen (18.300 «Keine Subventionierung des Einkaufstourismus» des Kantons St. Gallen; 18.316 «Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus» des Kantons Thurgau), wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die Vorstösse verfolgen das Ziel, die Steuergerechtigkeit zu verbessern und dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken.
Zu der vom EFD vorgeschlagenen Senkung der Wertfreigrenze von 300 Franken auf 150 Franken wurde von November 2023 bis März 2024 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Mehrheit der Kantone und der Wirtschaftsvertretenden sowie verschiedene politische Parteien begrüssen die vorgeschlagene Senkung begrüssen. Uneinig waren sich die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des National- und des Ständerates zur Höhe der Wertfreigrenze. Während die WAK-N eine Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken mehrheitlich befürwortete, sprach sich die WAK-S einstimmig für eine Senkung der Wertfreigrenze auf 100 Franken aus.
Eine Wertfreigrenze von 100 Franken würde jedoch laut Bundesrat den Verzollungs- und Kontrollaufwand sowohl für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit wie auch für die Reisenden unverhältnismässig erhöhen. Deshalb habe man sich für eine Wertfreigrenze von 150 Franken entschieden.
Selbstständige Warenanmeldung via «QuickZoll»-App
Privatpersonen können ihre Waren mit der Verzollungs-App «QuickZoll» selbstständig zur Einfuhr anmelden und allfällige Abgaben direkt über die App entrichten. In der App wird für alle Waren der normale Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent angewendet. Eine Verzollung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent ist vorläufig nur mündlich bei einem besetzten Grenzübergang oder schriftlich über eine Anmeldebox möglich. Die selbstständige Verzollung via «QuickZoll»-App zum reduzierten Mehrwertsteuersatz wird voraussichtlich ab 2026 möglich sein.