Handel / Politik
10. Februar 2025

EU will mehr Infos von Shein zum Konsumentenschutz

Die EU-Kommission verlangt von dem asiatischen Shoppingportal Shein mehr Informationen zu illegalen Waren und den Empfehlungssystemen auf der Plattform. Die Brüsseler Behörde stellte ein Auskunftsersuchen auf der Grundlage des EU-Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act), wie sie mitteilte.
Die EU-Kommission nimmt den chinesischen Onlinehändler Shein ins Visier. (Bild: zVg)

Demnach soll Shein unter anderem mehr Informationen über die Massnahmen vorlegen, mit denen das Portal Verbraucher schützt. Die Kommission fordert auch Einzelheiten zum Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer.

Brüssel setzt Frist für Antworten

Shein muss den Angaben zufolge die geforderten Informationen bis zum 27. Februar liefern. Auf Grundlage der Antworten werde die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Wenn ein Unternehmen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitstelle oder sich weigere, die Fragen zu beantworten, könne die Behörde Geldstrafen verhängen.

Eine Sprecherin des Unternehmens teilte auf Anfrage mit, dass Shein das Ziel der EU-Kommission teile, Konsumenten in der EU ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Einkaufserlebnis zu ermöglichen. «Die Anfrage der Kommission haben wir erhalten und arbeiten daran, sie zügig zu beantworten.»

Shein ist ein Händler für Mode und Sportartikel, der in China gegründet wurde und seinen Sitz heute in Singapur hat. Er gilt als eines der grössten Modeunternehmen der Welt.

Digital Services Act: Strengere Regeln für Plattformen

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen grosse Dienste mehr Regeln befolgen als kleine. Halten sie sich nicht daran, drohen empfindliche Strafen - darunter Geldbussen in Höhe von sechs Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes.

Erst am 5. Februar hatte die EU-Kommission eine separate Untersuchung gegen Shein eingeleitet, um zu prüfen, ob die Plattform etwa ausreichend gegen missbräuchliche Vertragsbedingungen und unlautere Geschäftspraktiken vorgeht. Die Untersuchung wird von den nationalen Verbraucherschutzbehörden unter der Aufsicht der Kommission durchgeführt.

sda
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