Do - Sa
Maskenpflicht im Kanton Bern und Zug
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat auf die steigenden Corona-Infektionszahlen reagiert. Im Kanton wird eine Maskenpflicht für Verkaufslokale und Einkaufszentren sowie für Mitarbeitende von Restaurants angeordnet. Diese Regelung tritt per Samstag, 10. Oktober in Kraft.
Mit dem jüngsten Anstieg der Corona-Fallzahlen sei der Kanton Zug in der Nähe der Grenzwerte, die für Risikoländer gelte, teilte der Regierungsrat am Mittwoch mit.
«Die steigenden Fallzahlen sind beunruhigend, weshalb jetzt rechtzeitig diese weitere Bekämpfungsmassnahme getroffen werden muss», betont Gesundheitsdirektor Martin Pfister. In knapp der Hälfte aller kürzlichen Neuansteckungen konnte der Ansteckungsort im Gespräch mit den Infizierten nicht ausfindig gemacht werden. Diese Ausweitung der Maskenpflicht hat das Ziel, diese nicht nachverfolgbaren Ansteckungen zu vermindern.
Die Maskenpflicht gilt neu für alle Personen, die sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Verkaufslokalen und Einkaufszentren befinden. Zudem müssen neu auch Mitarbeitende von Restaurationsbetrieben im Gästebereich stets eine Maske tragen.
Damit folgt der Kanton Zug dem Beispiel anderer Kantone. Bisher Basel Stadt, Zürich, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Solothurn und Waadt eine Maskenpflicht in den Läden eingeführt.
Auch der Kanton Bern führt die Maskenpflicht ab Samstag, 10. Oktober in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen ein. Also in Einkaufszentren, Museen, Kirchen, Poststellen, Bahnhöfen, Theater, Verwaltungsgebäuden etc.
Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg sagt, man reagiere damit auf die zunehmend steigenden Zahlen und das Bedürfnis der Bevölkerung nach Massnahmen seitens der Regierung.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kitas sowie all jene Schulen, die der Aufsicht des Kantons unterstehen.