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Mehrwertsteuer: Onlinehändler werden zur Kasse gebeten
Neu sollen ausländische elektronische Plattformen wie Internet-Marktplätze selbst als Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen gelten, wenn sie in die Schweiz liefern. So sollen diese ausländischen Versandplattformen neu der Mehrwertsteuer unterstellt werden.
Schweizer Online-Versandplattformen bezahlen bereits heute eine Mehrwertsteuer. Diese steuerliche Benachteiligung würde mit der Gesetzesänderung aufgehoben. Die Mehreinnahmen dieser Reform werden gemäss Mitteilung des Bundesrats pro Jahr auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Allenfalls weniger Lieferungen in die Schweiz
Von den Änderungen würden vor allem der Schweizer Detailhandel und die Versandunternehmen profitieren, heisst es denn auch am Freitag in der Botschaft des Bundesrats, da ihre mehrwertsteuerbedingten Nachteile gegenüber der ausländischen Konkurrenz grösstenteils verschwinden.
«Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt nicht mehr in die Schweiz geliefert wird», bilanziert der Bundesrat.
Die Reform führt auch zu einem Mehraufwand in der Verwaltung. Der Bund rechnet damit, dass acht neue Vollzeitstellen geschaffen werden müssen.
Gleichstellung von Sport und Kultur
Weiter wird gemäss Vorlage des Bundesrats bei der aktiven Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen keine Mehrwertsteuer mehr erhoben. Sportveranstaltungen sind schon heute von der Mehrwertsteuer befreit. Damit werde diese Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen beseitigt, heisst es in der Botschaft des Bundesrats.
Auch Produkte der Monatshygiene sollen günstiger werden und künftig mit einem reduzierten Satz besteuert werden, wie zum Beispiel Tampons oder Monatsbinden.
Weiter sieht die Gesetzesrevision vor, dass ausländische Tour Operators von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren.
Mehrwertsteuerpflichtig werden soll neu die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten.
Entlastung für die KMU
Die Gesetzesänderungen sehen auch Vereinfachungen bei den Abrechnungen vor. So sollen KMU die Mehrwertsteuer künftig freiwillig jährlich abrechnen können. Heute füllen sie vierteljährlich oder halbjährlich entsprechende Formulare aus.
Mit den Änderungen im Mehrwertsteuergesetz werden mehrheitlich Vorstösse umgesetzt, die das Parlament beschloss. Die Gesetzesrevision geht nun an das Parlament.