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Motion fordert Regulierung von Temu, Shein und Co.
Die Schweizer Gesetzgebung sei in vielen Bereichen für ausländische Onlinehändler ungenügend, begründet Brenzikofer ihre Motion, die sie am 26. September eingereich hat. Das erlaube es Temu, Shein und weiteren Anbietern, Schweizer Standards zu umgehen. So dürften beispielsweise Produkte angepriesen werden, welche den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen. Dies sei in der EU explizit verboten. «Die Schweiz muss ähnliche Regulierungen einführen, um ihre eigenen Verbraucher zu schützen und mit europäischen Standards Schritt zu halten», schreibt Brenzikofer in ihrer Begründung.
Zudem müsse die Transparenz von Plattformen verbessert werden um «falsche Rabatte» und ähnliches einzuschränken. Zudem sollen Massnahmen geprüft werden, wie die bewusste Umgehung der Zollfreibetrages durch die Aufteilung von Sendungen verhindert werden könne. Zudem könnten regelmässigen Risikobewertungen und externen Audits sicherstellen, dass Plattformen die vorgeschriebenen Sicherheits- und Verbraucherschutzmassnahmen auch tatsächlich umsetze, so Brenzikofer.
Mit diesen Regulierungen könne die Schweiz bezüglich Verbraucherschutz ans Ausland anschliessen. Die EU habe mit dem Digital Services Act (DAS) eine der umfassendsten Regulierungen geschaffen. Plattformen wie Temu müssten strenge Vorgaben einhalten, z. B. zur Transparenz von Algorithmen, der Bekämpfung illegaler Inhalte und zur Verbraucheraufklärung.