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Swiss Retail Federation reicht Beschwerde gegen Temu Schweiz ein
«Es besteht erheblicher Verdacht auf widerrechtliches Werben mit Prozentrabatten und durchgestrichenen Preisen sowie wiederholtes Werben mit Angeboten unter Einstandspreisen sowie Irreführung über die Verfügbarkeit der Angebote», sagte Verbandsdirektorin Dagmar Jenni auf Anfrage von AWP. Darum habe man gegen den Billig-Onlinehändler wegen unlauterer Geschäftspraktiken Beschwerde eingereicht.
Zuerst hatten die Tamedia-Zeitungen darüber berichtet. Ihnen gegenüber führt die Swiss Retail Federation aus, dass auf der Website und in der App von Temu «selbst neue Angebote in der Regel mit dem Vermerk fast ausverkauft oder mit Restmengenangaben wie nur 5 übrig etc. versehen sind». Temu müsse jedoch nachweisen können, dass diese Angaben richtig seien. Laut Tamedia liegt ein Rechtsgutachten vor, auf das sich der Verband bei der Beschwerde bezieht.
Der Beschwerde hätten sich mit ASMAS Sportfachhandel Schweiz, Spielwaren Verband Schweiz SVS, Swiss Textiles, Handel Schweiz, Schweizerisches Konsumentenforum kf, Verband Schweizer Papeterien VSP sowie Verband Schweizer Spielwarendetaillisten VSSD zahlreiche weitere Organisationen und Verbände angeschlossen, sagte Jenni.
Es bestehe «ein allgemeines öffentliches Interesse, sowohl von Seiten der Konsumentinnen und Konsumenten als auch der Mitbewerber in der Schweiz, dass das Seco zügig analog zu den Behörden im Ausland Abklärungen darüber trifft, ob Temu die Regeln des fairen Wettbewerbs gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie die Vorgaben an das Werben mit Rabatten gemäss Preisbekanntgabeverordnung einhält», so Jenni weiter. Sollte dies nicht der Fall sein, erwarte der Verband, dass die Behörde «die entsprechenden Regelungen und Strafbestimmungen gemäss den genannten Gesetzestexten gegen Temu durchsetzt».
Die chinesischen Ultrabillig-Anbieter Temu und Shein geraten in der Schweiz zunehmend unter Druck. Gleich zwei Interpellationen im eidgenössischen Parlament verlangen, dass auch die chinesischen Onlineanbieter die gleichen Qualitätsanforderungen erfüllen müssen wie Schweizer Hersteller und Händler, namentlich bei Kinderspielzeug (haptik.ch berichtete).