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Die «Glubschis» kommen: Carletto siegt vor Schweizer Bundesgericht gegen US-Konzern
Nach fünf Jahren dauernden Rechtsstreitigkeiten steht fest: Der Spielwarendistributor Carletto aus Brunnen im Kanton Schwyz darf die von ihm geschaffene Plüschtiermarke «Glubschis» - Plüschtiere mit grossen Augen - nun auch in der Schweiz nutzen. Das hält das Bundesgericht in Lausanne in seinem kürzlich publizierten Entscheid fest. Damit sei der Weg für die erfolgreiche Plüschtiermarke des Schwyzer Unternehmens auch in der Schweiz frei, schreibt Carletto in einer Medienmitteilung.
«Der Entscheid des Bundesgerichts ist für das Schweizer Wettbewerbs- und Markenrecht von grosser Bedeutung», sagt Peter W. Gygax, CEO der Carletto AG. «Wir wollten verhindern, dass ein selbst geschaffener und erfolgreicher Markenname streitig gemacht werden kann, indem dessen Inhaber mit einer Flut an Rechtsverfahren eingedeckt wird.» Denn genau das habe der klagende US-Konzern versucht. Den Namen des Konzerns nennt Carletto nicht, er sei aber laut eigenen Angaben der weltweit grösste Hersteller von Plüschtieren.
Alles begann 2009
Doch der Reihe nach. 2009 konnte Carletto als Exklusiv-Distributor für das millionenschwere US-Unternehmen grossäugige Plüschtiere auf den deutschsprachigen Markt bringen. Man habe bald gemerkt, dass der englische Markenname «Beanie Boo’s» auf Deutsch nicht optimal funktioniert habe, heisst es in der Mitteilung. Deshalb vermarktete Carletto die Plüschtiere unter dem eigenen, selbst geschaffenen und 2013 im Markenregister eingetragenen Namen «Glubschis». Mit Erfolg, wie Carletto schreibt: Innert zehn Jahren habe man den Umsatz um das Zwanzigfache steigern können.
Anfangs 2019 kündigte der US-Konzern die Vertriebsvereinbarung mit Carletto ohne Angabe von Gründen und übergab den Vertrieb an die TY UK Ltd. Carletto suchte für den Neustart der Glubschis die Zusammenarbeit mit dem deutschen Plüschtierhersteller Nici. Das missfiel dem US-Konzern, er versuchte den Wettbewerb zu unterbinden und trug
die Marke Glubschis in mehreren Territorien selbst ein, beantragte die Löschung der Markeneintragungen von Carletto und legte diverse Abmahnungen nach.
Das Handelsgericht des Kantons Aargau hatte Anfang 2020 auf Antrag des US-Plüschtierherstellers aus Illinois einstweilig ein vorsorgliches Verkaufsverbot für die «Glubschis» verfügt, das seitdem andauerte. «Für uns wäre es unter dem Strich wohl preiswerter gewesen, den Schweizer Markt für die Glubschis aufzugeben», erklärt der Carletto-CEO. Aber man habe den hiesigen Markt verteidigen wollen, auch gegen ganz grosse Mitbewerber. «Mit dem Bundesgerichtsurteil konnten wir nun Rechtssicherheit zugunsten von Schweizer Unternehmen schaffen.»
Über ein Dutzend Verfahren sind am Laufen
«Aktuell laufen noch über ein Dutzend Verfahren in diversen EU-Ländern», erklärt Stefan Dobler, Finanzchef der Carletto Gruppe. Bislang wurde in allen EU-Verfahren zugunsten des Brunner Spielwarendistributors entschieden. In der Schweiz hat nun das Bundesgericht klar zu Gunsten von Carletto entschieden. «Die Rechtsunsicherheiten, wel-
che zu erheblichen Image- und Umsatzverlusten führten, sind nun beseitigt», so Dobler. Nun prüfe man Schadenersatzklagen.
Bei Carletto freut man sich, dass man den Rechtsstreit in letzter Instanz gewonnen hat und die «Glubschis» in der Schweiz verkaufen darf. Seit Herbst 2019 produziert und vertreibt der bayrische Plüschtierhersteller Nici die Glubschis als Lizenznehmer von Carletto weltweit. In die Schweiz importiert werden sie von der H. Siegrist Import AG in Flawil. Ab wann die Glubschis hierzulande offiziell verfügbar sein werden, entscheiden die hiesigen Händler selbstständig, wie Carletto weiter schreibt.
Über Carletto
Das Familienunternehmen Carletto wurde 1986 von Helmut und Peter Gygax gegründet und gehört aut eigenen Angaben zu den führenden Spielwaren-Distributoren in der DACH-Region. Das Portfolio umfasst über 70 Marken, das Portfolio umfasst klassische Spielwaren, Kreativmarken, Puzzle und Spiele. Carletto hat einen eigenen Spielverlag. Carletto ist in Brunnen (Schweiz, Hauptsitz, Spieleverlag und Logistik), Nürnberg (deutscher Markt), Wien (Österreich, Partneragentur) und Hongkong (internationaler Handel) vertreten.
Bundesgerichtsurteile: BGer 4A_166/2024, 4A_172/2024 und 4A_209/2023